Status
Der Antrag wurde mit großer Mehrheit vom Stadtrat abgelehnt.
Antrag
Die Stadt wird beauftragt, dem Stadtrat bis Juli 2021 den Entwurf einer Baumschutzverordnung für Mühldorf zur Abstimmung vorzulegen und die Auswirkungen auf die Verwaltung abzuschätzen.
Begründung
in KW 22 wurden auf einem Grundstück gegenüber dem Landratsamt knapp zwei Dutzend alte, aber gesunde Bäume gefällt, um einem Bauvorhaben Platz zu machen, das bisher nicht genehmigt ist und in seiner Massivität vom Bauausschuss einstimmig abgelehnt wurde. Der Vorgang ist ein besonders herausragendes Beispiel dafür, wie die Umwelt und die Belange der Bürgerinnen und Bürger von wenigen Einzelnen aus reiner Profitgier mit Füßen getreten werden.
„Um die Leistung eines Altbaumes zu ersetzen, müssten je nach Baumart ca. 200 Jungbäume gepflanzt werden“ (Bayerisches Landesamt für Umwelt). Altbäume sind im Innenstadtbereich de facto unersetzlich und für den CO2-Haushalt und das städtische Klima existenziell. Eine Ersatzpflanzung vor Ort hat deutlich weniger Wirkung und auch eine Ersatzpflanzung außerhalb ist für das Klima in Wohngebieten nicht ansatzweise so nützlich.
Zu Recht wurde darauf hingewiesen, dass der Stadt und dem Kreis bei der aktuellen Rechtslage kein rechtliches Mittel gegen die Fällung von Bäumen auf Privatgrund zur Verfügung steht. Aufgrund der Zeitlinien bei der Bauleitplanung stellt auch diese kein effizientes Mittel dar. Sie ist über große Flächen hinweg zu aufwendig und zu teuer. Für den Einzelfall ist sie zu träge, da zwischen dem Anstoß zur Bauleitplanung und der Veränderungssperre immer ausreichend Zeit für Baufällungen ist. Zudem sind die Sanktionsmöglichkeiten für die Betroffenen sehr kalkulierbar.
Die Baumschutzverordnung stellt demgegenüber einen generellen Ansatz dar, der effizienter als die Bauleitplanung einheitliche Regeln und Sanktionsmöglichkeiten für das gesamte Stadtgebiet festlegt, die für alle gleichermaßen gelten. Dabei geht es nicht darum, Verdichtung und Wohnbebauung in der Stadt per se zu stoppen. Es geht vielmehr um eine moderate Entwicklung und eine Balance von Umwelt und Bebauung.
In vielen Städten vergleichbarer Größe gibt es deshalb bereits eine entsprechende Verordnung.