Zur Veranschaulichung

Im kommenden Stadtrat steht die Stellplatzsatzung zur Beschlussfassung – mal wieder. In ihr wird festgelegt, wieviele Parkplätze bei einem Bauprojekt (außerhalb eines Bebauungsplans) geschaffen werden müssen. Die Vorlage ging bisher grob gesagt von 2 Parkplätzen je Wohneinheit aus und zwar unabhängig von der Größe der Wohnung.

Die Wirkung zeigt das folgende Video:

Ausnahmen sind zwar möglich, nach welchen Regeln diese bewilligt werden, ist aber gänzlich unklar. Damit der eigentliche Zweck, nämlich die Berechenbarkeit eines Bauvorhabens, gänzlich verfehlt.

Grundsätzlich begrüßen wir eine Stellplatzsatzung, wenn sie auch dem Zweck dient, insgesamt PKWs zu vermeiden. Unsere Forderungen sind:

  • Die Anzahl der Stellplätze muss sich an der Größe der Wohneinheiten (oder an der Gesamtanlage) orientieren.
  • Die über die gesetzliche Pflicht hinausgehenden Stellplätze müssen auch durch alternative Maßnahme kompensiert werden können, z.B.:
    • Stellplätze für Fahrräder oder E-Bikes
    • Einführung eines Car-Sharing Systems

Beim Car-Sharing würde der Bauherr der Stadt die Rechte am Grund für die Parkflächen notariell absichern und die Erstbeschaffung der E-Fahrzeuge finanzieren. Pro Fahrzeug könnten dann 5 Stellplätze entfallen.

Auf diese Weise stehen den Bewohner:innen der Wohnanlage ausreichend gemeinschaftlich nutzbare PKWs zur Verfügung, etwa um kurze Besorgungen zu machen. Die Elektromobilität wird gefördert. Die Bewohner:innen müssten keinen eigenen Zweit-PKWs finanzieren. Der Flächenverbrauch würde entsprechend eingeschränkt. Die Kosten für Kurzstreckenfahrten könnten niedrig gehalten werden.

Alles in allem ein modernes Konzept. Womöglich zu modern für Mühldorf. Aber etwas Bewegung ist doch möglich. In den neusten Unterlagen sind 2 Parkflächen nicht mehr in Stein gemeißelt. Man wird am Donnerstag sehen.