Gefühlte Unzuständigkeit

Dr. Matthias Kraft
Dr. Matthias Kraft

Hinweis: In der Kategorie Kolumne bieten wir eine Plattform für einzelne Mitglieder:innen, ihre ganz persönliche Meinung – durchaus auch einmal sehr pointiert – zu äußern und zu veröffentlichen. Dabei handelt es sich aber weder um die offizielle Meinung der Fraktion noch des Ortsverbands.

Googeln Sie das mal „Gefühlte Unzuständigkeit.“ Im Tagesspiegel liest man dann

Diese gefühlte und gespielte Unzuständigkeit ist ein Gewächs jener distanzierten Coolness, die schon immer mit Ironie verwoben war, in nahezu allen Subkulturen der vergangenen Jahrzehnte.

https://www.tagesspiegel.de/themen/tagesspiegel-berliner/haltungsfragen-ich-waere-gerne-uncool-und-unironisch-so-wie-peter-altmaier/14920574.html Abgerufen am 22.05.2021

Warum? Ein Stadtrat, der sich kurz zuvor noch als „Education Manager“ bezeichnet hatte und mit dem ich mich intensiver unterhielt, fühlte sich beim Thema „Geflüchtete“ einfach unzuständig. „Kann man sich unzuständig fühlen? Mit welcher Folge? Was hätte er wohl gesagt, wenn seine Schüler:innen sich für die Hausaufgaben unzuständig gefühlt hätten?“

Es war das bittere Ende eines langen Prozesses und eines ärgerlichen Sitzungsabends am letzten Donnerstag. Zu erwarten war ja, dass unsere Bemühungen mit öffentlichen Veranstaltungen, Webinaren aber auch den Versuchen, hinter den Kulissen einen Minimalkonsens zu finden, letztlich erfolglos bleiben würden. Die From war dann doch noch in überraschender Weise unwürdig.

Lage in Griechenland
ⓒ Alea Horst | https://aleahorst.de

Der Bürgermeister und Sitzungsleiter M.H. beantragte alle sieben Teilanträge nicht zu behandeln. Der Stadtrat sei keine Stammtischrunde und er wünsche solche Anträge nicht. Damit stellte er klar, auf welchem Niveau er gerne über Fragen wie Menschenrechtsverletzungen und die katastrophalen Zustände an den Grenzen unserer Wertegemeinschaft EU reden möchte. Je mehr Bier desto besser! Schade nur, dass die Gastronomie noch nicht offen hatte. Nicht einmal der Wunsch nach dem anschließenden Bier war eine gute Ausrede, das Thema an diesem Abend nicht im Stadtrat zu diskutieren.

Aus den Vorgesprächen hatten wir erhofft, dass es bei den reinen Solidaritätsbekundungen vielleicht noch den Hauch einer Chance auf einen minimalen Konsens gäbe. Deshalb hatten wird den an sich einheitlichen Antrag nochmals in die Einzelbestandteile zerlegt. Ziel war es, dass diese Teile auch einzeln diskutiert würden. Ziel war es natürlich auch, bei einem zu erwartenden Nichtbefassungsantrag die Möglichkeit für mehrere Gegenreden zu haben. Diese Option haben wir dann auch genutzt.

Nun ist es eine interessante Ausgangslage, wenn man selbst sieben Begründungsreden („Gegenreden“) halten darf, alle anderen dann aber mit großer Mehrheit beschließen, selbst nichts mehr dazu zu sagen. Der Stadtrat schneidet sich sozusagen selbst das Wort ab. Es bereitete mir entsprechend ein gewisses Vergnügen, den Anwesenden zu unterbreiten, dass der Stadtrat sehr wohl die Kompetenz habe, sich mit einer Solidaritätsbekundung und einem Hilfsangebot an die zuständigen Stellen zu beschäftigen (Wer das nachlesen möchte folge diesem Link zur bpb.)

Daraus konnte man nur folgern, dass es nicht Unzuständigkeit sondern wohl eher Unlust, mangelnder Mut oder mangelnde Bedeutung waren, warum man sich mit dem Thema nicht zu beschäftigen wollte. Wir reden immerhin über einen Zustand, bei dem die Menschenwürde nicht nur angetastet sondern mit Füßen getreten wird. Genau die Menschenwürde, deren Schutz auch Aufgabe des Stadtrats der Stadt Mühldorf als Teil der staatlichen Gewalt ist.

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland

Einige wollten dann doch nicht hören, dass es ihnen an Lust oder Mut mangele, und es kam zu hörbaren Misstrauensbekundungen. Sie hätten auch einfach gegen den Absetzungsantrag stimmen können. Dann hätte man das alles zivilisiert besprechen können. So gab’s statt eines anständigen Diskurses nur wenige kurze Reden und einige Pöbeleien.

Alle, die dem Antrag des Bürgermeisters zugestimmt haben, – also die große Mehrheit – haben sich auch seine Begründung zu eigen gemacht. Der Diskurs über den Schutz der Menschenwürde gehört an den Stammtisch und nicht in den Stadtrat. Da helfen dann auch keine wohlgeleinten schriftlichen Erklärungen. Im Stadtrat wäre Zeit und Raum gewesen, diese abzugeben.

Bei Gesprächen im Nachgang kam es also zur Theorie der „gefühlten Unzuständigkeit“. Wenn schon nicht formal unzuständig, dann doch gefühlt. Aber was ist das anderes als Unlust? Vielleicht Unkenntnis?

QR Code