Antrag: Änderung der Geschäftsordnung

Antrag
ⓒ Matthias Kraft

Antrag Alternative 1

An § 33 der Geschäftsordnung der Kreisstadt Mühldorf a. Inn für den Stadtrat werden folgende Absätze angefügt:

(3) Niederschriften der Ausschusssitzungen enthalten zusätzlich zu den Anforderungen von Art. 54 Abs. 1 BayGO eine Wiedergabe des Sitzungsverlaufs. Diese soll sich auf die Wiedergabe der wesentlichen Ausführungen beschränken. Erklärungen, die lediglich Zustimmungen enthalten, brauchen in Einzelheiten nicht wiedergegeben zu werden. Begründung der von einem Antrag abweichenden Äußerungen sind jedenfalls festzuhalten. Bemerkungen, die zum Verständnis nicht unbedingt notwendig sind, können weggelassen werden. Gegebene Anregungen oder Hinweise sind in jedem Fall aufzunehmen.

(4) Vorgelegte Dokumente und Präsentationen werden im Ratsinformationssystem hinterlegt.

Antrag Alternative 2

An § 33 der Geschäftsordnung der Kreisstadt Mühldorf a. Inn für den Stadtrat werden folgende Absätze angefügt:

(3) Niederschriften der Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses enthalten zusätzlich zu den Anforderungen von Art. 54 Abs. 1 BayGO eine Wiedergabe des Sitzungsverlaufs. [im Übrigen wie Alternative 1]“

Begründung

Zur Alternative 1

Ausschüsse sind teils vorberatend, teils beschließend tätig. Im letzteren Falle kann allerdings der Stadtrat mit entsprechender Mehrheit den Beschluss nochmals im Plenum überprüfen lassen. In den Ausschüssen findet typischerweise die detaillierte inhaltliche Debatte statt. 

Die Wiedergabe des Sitzungsverlaufs, insbesondere der vorgebrachten Argumente, Anregungen und Hinweise dient zunächst der Information der Stadtratsmitglieder. Sie soll klarstellen, mit welchen Argumenten und unter welchen Voraussetzungen eine Entscheidung zustande gekommen ist. Ausgiebige Wiederholungen dieser Positionen in der Plenumsdebatte können so vermieden werden.

Die Dokumentation der Begleitumstände und der wesentlichen Argumente dient zudem der Interpretation von Beschlüssen, die teilweise ohne den größeren Zusammenhang später nicht mehr aus sich heraus verständlich sind.

Die Veröffentlichung des Sitzungsverlaufs dient aber auch der Darstellung der Ausschussarbeit in der Öffentlichkeit, die ansonsten ausschließlich von der Berichterstattung in den Medien abhängig ist. Damit kann die Niederschrift auch zu einer Versachlichung der öffentlichen Debatte und der Kontrolle der Arbeit der Medien beitragen. 

Zudem können die Sitzungsverläufe auch für spätere Debatten herangezogen werden, um die Hintergründe und Begleitumstände von Entscheidungen zu dokumentieren und Folgeentscheidungen zu erleichtern.

Zur Alternative 2

Der Stadtentwicklungsausschuss beschäftigt sich „mit Fragen der künftigen Entwicklung der Stadt; übergeordnete strategische Themen und Konzepte.“ Er ist nicht beschließend. Im Wesentlichen geht es um den Diskurs zu Themen der Stadtentwicklung, um Ideenfindung und ggf. Konzeptentwicklung.

Die Dokumentation dieses Diskurses ist noch wichtiger als bei den übrigen beratenden Ausschüssen. Im Prinzip ist der Diskurs das sinntragende Element des Ausschusses. Die Wiedergabe einer Zusammenfassung einer mehrstündigen Sitzung in einem Absatz, wird der Arbeit des Ausschusses und seiner Mitglieder in keiner Weise gerecht. 

Eine Verlaufswiedergabe dient dem gesamten Stadtrat und der Verwaltung als bleibender Pool an Ideen und Anregungen. Er macht zudem dauerhaft die Arbeit des Ausschusses öffentlich transparent.

Ohne eine Wiedergabe des Sitzungsverlaufs hat die Institution des Stadtentwicklungsausschusses wenig nachhaltige Wirkung und ist weitgehend sinnfrei. Wir halten in diesem Fall ein umfassendes Protokoll für zwingend notwendig.

Hinweis: Die Formulierung zu Umfang der Widergabe des Sitzungsverlaufs ist der GO des Stadtrats Würzburg entnommen.