Ende Oktober 2024 wurden in der Ledererstraße, die bis dahin ein verkehrsberuhigter Bereich („Spielstraße“) war, die entsprechende Beschilderung abgenommen. Zudem wurden mehrere Parkplätze eingezeichnet. Das eigenmächtige Vorgehen der Verwaltung hat für Verwirrung gesorgt. Die Fraktion hat mit einer Stellungnahme und zwei Anträgen reagiert.
Stellungnahme
Die Ledererstraße wurde nach Presseberichten 2016 auf Basis eines Beschlusses des Stadtrats bzw. seines Ausschusses zum verkehrsberuhigten Bereich umgebaut. Der Stadtrat war – so ist zu vermuten – zuständig, weil
- die Maßnahme den finanziellen Rahmen der Bürgermeisterin überstieg und
- der Umbau einer Straße im Innenstadtbereich zum verkehrsberuhigten Bereich keine laufende Angelegenheit ist. Vielmehr hat die Beruhigung einer Zufahrtsstraße zum Stadtplatz und die damit verbundene Änderung des Vorrangs von Auto-, Fahrrad- und Fußgänger:innenverkehr im zentralen Innenstadtbereich jedenfalls grundsätzliche Bedeutung.
Dasselbe gilt aus unserer Sicht auch für die nunmehr begonnenen Rückabwicklung. So hat die Frage, ob dem Autoverkehr nunmehr wieder Vorrang vor den übrigen Verkehrsarten, insbesondere den Fußgänger:innen einzuräumen ist, zumindest im Innenstadtbereich grundsätzliche Bedeutung und ist keine laufende Angelegenheit.
Darüber hinaus würden erhebliche Investitionen praktisch verschwendet. Möglicherweise ist aus Sicherheitsgründen ein weiterer Umbau erforderlich. Auch diese finanziellen Folgen werden den Entscheidungsrahmen des Bürgermeisters übersteigen.
Des weiteren war in der letzten Stadtratssitzung erkennbar, dass das Risiko einer Rückforderung der gewährten Förderungen nicht berücksichtigt wurde. Sollte die Förderung zurückgefordert werden, wird der Entscheidungsrahmen des Bürgermeisters sicherlich überschritten werden.
Der Antrag 2 würde sich entsprechend erledigen, wenn
- die Maßnahmen von der Verwaltung selbständig zurückgenommen werden oder
- der Stadtrat die bisherigen Maßnahmen nachträglich billigt.
Antrag 1 – Stilpoller
Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt, in der Ledererstraße diejenigen Flächen, auf denen nicht geparkt werden darf, durch entsprechende technische Maßnahmen – etwa durch herausnehmbare Stilpoller – abzusichern. Dabei muss es möglich sein, dass Berechtigte und Feuerwehr die Sicherung vorübergehend entfernen können.
Begründung
Die Erfahrung zeigt, dass sich PKW-Fahrer:innen in der Ledererstraße mangels wirksamer Kontrollen nicht an die Parkregelung halten. Das hat sich auch durch die Neuregelung nicht geändert. Es war auch nicht zu erwarten, dass sich die Fahrer:innen aufgrund der Kennzeichnung von Parkflächen gesetzeskonform verhalten.
Hieraus resultieren gefährliche Engstellen. Durch die Neuregelung, bei der der 20km/h gefahren werden darf und der PKW-Verkehr Vorrang hat, erhöht sich die Gefahrenlage vor allem für Fußgänger:innen noch.
Eine Gegenmaßnahme wäre eine dichte und dauerhafte Überwachung an allen Tagen auch bis später am Abend. Das ist auf Dauer sehr kostenintensiv. Die Wirkung ist nicht garantiert. Es ist auch in den vergangenen Jahren nicht gelungen, eine entsprechende Überwachung einzurichten.
Alternativ können Flächen, die nicht zum Parken genutzt werden dürfen, über entsprechende Vorrichtungen, etwa Stilpoller, physisch gesperrt werden. Die Poller wären so anzubringen, dass sie auch Fußgängerinnen den notwendigen Schutz vor fahrenden PKWs bieten. Zudem sollten sie für Berechtigte herausnehmbar sein. Dies gilt neben der Feuerwehr beispielsweise auch zum Be- und Entladen (Anlage 3 Nr. 12 StVO, 4. – Zeichen 325.1).
Die Lösung ist kostengünstig, wirkungsvoll und entsprechend pragmatisch. Die Wirksamkeit und die Auswirkungen könnten ggf. im Vorfeld durch Kunststoffpfosten getestet werden.
Kosten
Die Materialkosten liegen bei unter 500,- pro Pfosten zzgl. der Einbaukosten.
Antrag 2 – Rücknahme der Maßnahmen in der Ledererstraße
Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ledererstraße wieder als verkehrsberuhigten Bereich mit Zeichen 325.1 auszuweisen und die eingezeichneten Parkflächen wieder zu entfernen. Es sind wirkungsvolle Maßnahmen gegen Falschparker vorzunehmen.
Begründung
Die Ledererstraße wurde durch Beschluss aus dem Jahre 2016 zum verkehrsberuhigten Bereich ausgebaut. Damit gelten nach Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 StVO folgende Verhaltensregeln:[3]
- Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
- Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.
- Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
- Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
- Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
Die beabsichtigte Belebung der Straße ist bislang nur teilweise eingetreten. Dies mag auch daran liegen, dass das bestehende Parkverbot nie zeitlich umfassend konsequent überwacht wurde und entsprechend nie eingehalten wurde.
Die nunmehr eingezeichneten Parkplätze haben hier keine Verbesserung gebracht. Das war auch nicht zu erwarten. Es ist nicht plausibel, dass PKW-Fahrer:innen sich gesetzeskonformer verhalten, weil Parkplätze explizit ausgewiesen sind. Ohne wirksame Maßnahmen, also entweder deutlich umfangreichere und sichtbarere Kontrollen oder entsprechende bauliche Maßnahmen, ist eine Besserung der Lage nicht zu erwarten.
Die nunmehr eingezeichneten Parkplätze haben hier keine Verbesserung gebracht. Das war auch nicht zu erwarten. Es ist nicht plausibel, dass PKW-Fahrer:innen sich gesetzeskonformer verhalten, weil Parkplätze explizit ausgewiesen sind. Ohne wirksame Maßnahmen, also entweder deutlich umfangreichere und sichtbarere Kontrollen oder entsprechende bauliche Maßnahmen, ist eine Besserung der Lage nicht zu erwarten.
Die Entfernung des Zeichens 325.1 steht zudem in keinem zwingenden Zusammenhang mit der Parkproblematik. Vielmehr verschärft sie die Gefahrenlage in der Straße, da das bisherige Miteinander von PKWs, Fahrrädern und Fußgängern durch eine Vorherrschaft der PKWs und Fahrräder auf noch engerem Raum ersetzt wird. Zudem erweckt die Straße aufgrund der baulichen Beschaffenheit weiterhin den Anschein eines verkehrsberuhigten Bereichs, was die Gefahrenlage nochmals erhöht.
Die vorgenommenen Änderungen waren also zur Lösung des eigentlichen Problems des wilden Parkens nicht zielführend und sollten dringend zurückgenommen werden.
Finanzielle Auswirkungen
Die Entfernung des Zeichens 325.1 und die Einrichtung von Parkplätzen stellt de facto eine Verschwendung der vorherigen Investitionen dar. Da die baulichen Maßnahmen weiterhin den Eindruck eines verkehrsberuhigten Bereiches erwecken, werden diese mittelfristig zumindest teilweise zurückzunehmen sein. Zudem ist zu klären, ob mit einer Rückforderung der gewährten Förderungen zu rechnen ist. Abhängig davon kann die Rücknahme der Rücknahme grundsätzlich nur mehr oder weniger positive finanzielle Auswirkungen haben.