Betreff: Staatsstraße 2092 (Hammer)

Der folgende Schriftwechsel (von hinten zu lesen) zeigt zweierlei: 1. Allein die Warnung vor Fußgängern und Fahrradfahrern stellt offensichtlich bereits eine Behinderung dar und 2. Eine Beschilderung gibt es erst, wenn ein Unfall passiert ist. Man lernt nie aus.

AW: Staatsstraße 2092 (Hammer)

Sehr geehrter Herr Dr. Kraft,

um Wiederholungen zu vermeiden, verweisen wir auf unsere E-Mail vom 28.10.2020, bei der wir die Rechtslage ausführlich erläutert haben.

Die Angelegenheit wurde im Verkehrsgremium ( Polizei, Straßenbaulastträger, Verkehrsbehörde ) intensiv besprochen.

Ihre Feststellung, unsere Aussage sei leider zynisch, entbehrt jeglicher Grundlage. Unsere Aussagen sind immer Sachbezogen und den Gegebenheiten angemessen.

Nachfolgend eine Kartenübersicht:

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In der VwV-StVO wird zu Zeichen 138 ausgeführt:

Das Zeichen ist nur dort anzuordnen, wo Radverkehr außerhalb von Kreuzungen oder Einmündungen die Fahrbahn quert oder auf sie geführt wird und dies für den Kraftfahrzeugverkehr nicht ohne Weiteres erkennbar ist.

Mit freundlichen Grüßen 

Franz Kohlschmid
Verkehrswesen

Kleine Anmerkung hierzu. Ich persönlich finde es schon erstaunlich, mit welcher Vehemenz sich die Verwaltung hier dem Vorschlag entgegensetzt, den Autoverkehr für eine Übergangszeit auf die geänderte Verkehrslage hinzuweisen. Rational ist das aus meiner Sicht nicht erklärbar. Als jemand, der die Strecke regelmäßig fährt, kann ich berichten, dass der Abschnitt alles andere als sicher ist. Ich selbst habe schon mehrere gefährliche Situationen erlebt. Die VwV-StVO empfiehlt übrigens an anderer Stelle: „zusätzlich Sachkundige aus Kreisen der Radfahrer, der Fußgänger und der Kraftfahrer zu beteiligen„. Das wäre hier vielleicht auch vernünftig gewesen.

AW AW: Staatsstraße 2092 (Hammer) Mail vom 17.01.2020

Sehr geehrter Herr Kohlschmid,

ich habe Ihre Entscheidung zunächst umkommentiert zur Kenntnis genommen, möchte es dabei aber doch nicht bewenden lassen.
Sie stellen fest, dass in den letzten 10 Jahren auf dem fraglichen Streckenabschnitt keine Unfälle gemeldet sind. In den letzten 10 Jahren gab es allerdings auch einen eigenen Weg für Fußgänger und Fahrradfahrer. Die Straße stand damit alleine dem motorisierten Verkehr zur Verfügung. Tatsächlich gibt es also keine belastbaren Erfahrungen für die aktuelle Verkehrssituation.

Zeichen 138 der StVO

Sie berufen sich auf § 45 IX StVO. Hier heißt es „Dabei dürfen Gefahrzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss.“ 

Tatsächlich sind Autofahrer auf dem genannten Streckenabschnitt weder Rad- noch Fußgänger:innenverkehr gewohnt. Bereits deshalb hat sich die Gefahrenlage seit der Sperrung ohne Vorwarnung deutlich erhöht.

Hinzu kommt, dass der Radverkehr nun in einer Kurve außerhalb der Ortschaft die Straße kreuzen muss, um zum weiterführenden Fahrradweg zu gelangen. Das ist eine zusätzliche Erhöhung der Gefahrenlage, die für den Autoverkehr so nicht erkennbar ist. Nach meiner Erfahrung als Fahrrad- und Autofahrer, sind Stellen, an denen der Radverkehr die Straße typischerweise kreuzt, regelmäßig mit dem Zeichen 138 beschildert. Wenn nicht dort, wo dann ist dieses Zeichen gerechtfertigt?

Angesichts dieser Situation klingt die Aussage „Natürlich werden wir die verkehrliche Situation weiterhin beobachten, um neuen Situationen gegebenenfalls Rechnung zu tragen“ leider zynisch. Tatsächlich wird damit ein Unfallgeschehen billigend in Kauf genommen, bevor eine Anordnung getroffen wird. Wenn die Strecke auch nach der Sperrung des Rad- und Fußwegs weiterhin unauffällig war, dann wohl deshalb, weil die an sich sinnvolle Sperrung weitgehend ignoriert wird. 

Warum also für die Zeit der provisorischen Sperrung des Weges nicht auch provisorisch auf die neue Lage durch Zeichen 138 hingewiesen wird, ist mir weiterhin unerklärlich.

Mit freundlichen Grüßen

RA Dr. Matthias Kraft

AW: Staatsstraße 2092 (Hammer)
Mail vom 28.10.2020

Sehr geehrter Herr Kraft,

wir haben die Angelegenheit im Verkehrsgremium besprochen, und sind zu dem Entschluss gekommen, das bei einer beiderseitigen Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmer keine verkehrsregelnden Maßnahmen zu veranlassen sind.

Natürlich werden wir die verkehrliche Situation weiterhin beobachten, um neuen Situationen gegebenenfalls Rechnung zu tragen.

In den letzten 10 Jahren wurden in diesem Streckenabschnitt keine Unfälle gemeldet.

Grundsätzlich soll der Straßenverkehr ohne weiteres auf Straßen, die entsprechend den Anforderungen der Straßenbaulast bereitgestellt sind, nach den in den ersten Paragraphen der StVO niedergelegten allgemeinen Verkehrsregeln, in der eigenen Verantwortung der Verkehrsteilnehmer ablaufen. Spezifische Regelungen sind nur zu treffen, wo diese Grundsätze nicht ausreichen.

Nach § 45 Abs. 9 StVO dürfen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Bei Ergreifung entsprechender Maßnahmen werden insbesondere §§ 37 StVO ff. beachtet.

Wir bedauern, Ihnen keine günstigere Mitteilung geben zu können, hoffen aber trotzdem auf Ihr Verständnis und verbleiben

Mit freundlichen Grüßen

Franz Kohlschmid 
Verkehrswesen

Staatsstraße 2092 (Hammer)
Mail vom 12.10.20

Sehr geehrte Frau Bauer-Hanauer, 

ich habe in dieser Sache noch keine Rückmeldung seitens des LRA erhalten. Frau Weichselgartner von der Stadt hat mich am folgenden Tag zurückgerufen und erklärt, sie unterstütze eine entsprechende Maßnahme auf der St 2092 für die Zeit der Sperrung des Rad- und Fußweges in Hammer.

Ich möchte Sie nochmals bitten, hier entsprechende Warnhinweise und ggf. eine Geschwindigkeitsreduzierung in dem Streckenabschnitt zu veranlassen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Matthias Kraft

Staatsstraße 2092 (Hammer)
Mail vom 18.09.2020

Sehr geehrte Frau Bauer-Hanauer,

das Ordnungsamt Mühldorf hat mich zuständigkeitshalber an Sie weiter verwiesen. Es geht um Folgendes: 

Seit einigen Wochen ist der Fuß- und Radweg von Hammer (rechts neben dem Hammer Wirt) bis zur Straße Tegernau von der Stadt Mühldorf gesperrt. Die Sperrung erfolgt aufgrund eines baufälligen und insbesondere bei Nässe sehr gefährlichen Holzsteges und wir wohl noch längere Zeit andauern. Eine Umleitung ist nicht beschildert.

Der Weg gehört zu einer recht ruhigen und sicheren Fuß- und Radverbindung zwischen Hammer und Mühldorf. (s. anliegendes PDF). Im Ergebnis müssen nun Fußgänger und Radfahrer über die St 2092 ausweichen, für die das Landratsamt zuständig ist. Die Straße ist recht stark befahren und gerade jetzt, wenn die Tage kürzer werden und Nebel häufiger, sind die Sichtverhältnisse sehr eingeschränkt.

Ich möchte deshalb dringend bitten, den betroffenen Streckenabschnitt übergangsweise stärker zu sichern, etwa durch Reduzierung der Geschwindigkeit und/oder Anbringung eines entsprechenden Warnschilds (Zeichen 133, 138). Ideal wäre auch eine temporäre Fahrbahnmarkierung.

Mit freundlichen Grüßen

M. Kraft

Nachtrag aus dem Stadtrat: Laut Auskunft der Stadtverwaltung in der Sitzung des Hauptausschusses vom 11.11.2020 ist eine Wiedereröffnung des Rad- und Fußweges wohl in weiter Ferne.