Antrag
Der Stadtrat beschließt die anliegende Satzung zur Einrichtung eines Jugendparlaments.
Begründung
Allgemein
Das Durchschnittsalter und das Mindestalter im Stadtrat repräsentieren einen großen Teil vor allem der Jugend in der Bevölkerung nicht. Das liegt wahrscheinlich auch am hohen Eintrittsalter für die Wahlberechtigung. Deshalb ist eine eigenständige institutionelle Vertretung der Kinder- und Jugendlichen in Form eines Jugendparlaments zeitgemäß und geboten. Ein Jugendparlament ist in vielen anderen Städten und Gemeinden, etwa auch in Waldkraiburg erfolgreich eingeführt worden. Es steigert auch die Attraktivität der Stadt für Familien und Jugendliche.
Die Stadt Mühldorf soll deshalb die Einrichtung eines Jugendparlaments fördern. Zweck ist es, die Interessen der Jugendlichen in der Stadt Mühldorf zu vertreten und den Stadtrat und die Stadtverwaltung bei Angelegenheiten, die Jugendliche betreffen, zu unterstützen oder ganz zu entlasten. Vorhandene Strukturen sollen vernetzt und ausgebaut werden. Das Jugendparlament fördert das Demokratieverständnis und das gesellschaftliche Engagement der Jugend in Mühldorf. (vgl. Satzung des Jugendparlaments von Immenstadt.)
Zur Satzung
Die Satzung orientiert sich im Wesentlichen an der bereits seit langem gültigen Satzung unserer Nachbarstadt Waldkraiburg. Uns ist besonders wichtig, das Parlament mit ausreichenden Möglichkeiten auch zur Teilnahme am Geschehen im Stadtrat ausgestattet werden.