Hinweis: In der Kategorie Kolumne
bieten wir eine Plattform für einzelne Mitglieder:innen, ihre ganz persönliche Meinung - durchaus auch einmal sehr pointiert - zu äußern und zu veröffentlichen. Dabei handelt es sich aber weder um die offizielle Meinung der Fraktion noch des Ortsverbands.
Antrag
An geeigneter Stelle soll folgende Passage in die Geschäftsordnung aufgenommen werden:
„Die Besetzung der Aufsichtsräte und der weiteren Gremien orientiert sich an dem Besetzungsverfahren der Ausschüsse.“
Begründung
- Der Wählerwille bei den Kommunalwahlen zeigt sich unmittelbar in der Besetzung des Plenums und von Rechts wegen spiegelbildlich in der Besetzung der Ausschüsse.
- Dieser Wählerwille soll aber auch in der Besetzung der Funktionen (stellvertretende Bürgermeisterinnen, Referentinnen und Referenten) und der weiteren Gremien (EVIS, Hochschulcampus, Stadtbau, Stadtwerke und Mettenheimer Gruppe) zum Ausdruck kommen. Die Verankerung des Verfahrens in der Geschäftsordnung dient wie bei den Ausschüssen einer fairen, gerechten und transparenten Verteilung der Aufgaben im Stadtrat.
- Mit der Aufnahme des Besetzungsverfahrens in die Geschäftsordnung folgt der Mühldorfer Stadtrat auch dem Vorbild anderer Kommunen (z.B. Stadtrat Erlangen).
- Mit der Formulierung „orientiert sich an“ soll Verhandlungsspielraum insbesondere für die Situationen eröffnet werden, in denen mehrere Fraktionen dasselbe Anrecht auf eine Position haben. Anstelle des gesetzlich vorgesehenen Losverfahrens oder eines Rückgriffs auf das Wahlergebnis soll hier auch eine Einigung auf dem Verhandlungsweg möglich sein.
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