Auf fast 3.000 m2 Fläche wurde in der Töginger Straße vergangene Woche ein erheblicher Baumbestand gefällt. Die Grüne Stadtratsfraktion und der Ortsverband nehmen dies zum Anlass eine Baumschutzverordnung einzufordern.
Die Bestürzung bei vielen Bürger:innen ist kaum zu beschreiben. Es war wohl einer der größten privaten Baumbestände in der Innenstadt, der da in der vergangenen Woche einem noch nicht einmal genehmigten Bauvorhaben weichen musste. Eine Bauvoranfrage wird laut Stadtbauamt im kommenden BUVA vorgelegt.
„In der Vergangenheit haben diverse unverhältnismäßige Baumfällungen das Ortsbild ins Negative verändert und zu Ärger bei den Bürger:innen geführt,“ erinnert sich Bernhard Wagner, Ortssprecher der Grünen in Mühldorf. Gegen die umfangreiche Rodung auf Privatgrund konnte die Stadt letztlich ohne Baumschutzverordnung nichts machen. „Wir nehmen den aktuellen Fall zum Anlass, eine solche Verordnung für die Stadt nunmehr dringend einzufordern.“
„Wer bisher noch auf die Vernunft und Eigenverantwortung der Eigentümer gesetzt hat, ist jetzt klar eines Besseren belehrt,“ meint Dr. Matthias Kraft, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Mühldorfer Stadtrat. „Es gibt natürlich immer Argumente für und gegen eine solche Verordnung.“ Oft werde eingewendet, dass die Eigentümer:innen dann Bäume quasi vorsorglich fällen würden und damit eine verbindliche Regelung kontraproduktiv sei.
Das Landesamt für Umwelt setzt auf Aufklärung und verbindliche Regelung: „Um einen sorgsamen Umgang mit naturschutzrechtlich bedeutsamen innerörtlichen Bäumen und Sträuchern sicherzustellen, empfiehlt sich – neben der Regulierung zum Beispiel durch eine Baumschutzverordnung – insbesondere die Einwohner über deren Bedeutung regelmäßig aufzuklären.“ (1)
Nun sei ein klares Statement erforderlich und die Stadt benötige ein wirksames Werkzeug, derartige Exzesse zu verhindern. „Es gibt da eine vielfach verbreitete Einstellung, dass man auf seinem Grund tun und lassen kann, was man wolle,“ konstatiert Kraft. „Unser Grundgesetz ist da aber etwas anderer Meinung. Eigentum verpflichtet und soll auch dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“(2) In Zeiten einer Umweltkrise sei dies eine wichtige Leitlinie. Und er zitiert nochmals das Landesamt: „Um die Leistung eines Altbaumes zu ersetzen, müssten je nach Baumart ca. 200 Jungbäume gepflanzt werden.“
Die Grünen wollen nun zeitnah eine solche Baumschutzverordnung in die Wege leiten und hoffen auf breite Unterstützung.
Links:
- Ortsbegrünung, Baumschutzverordnung, Bayerisches Landesamt für Umwelt (zuletzt gelesen am 25.01.2021)
- Art 14 GG