Vorab
Das Thema Luftfilter oder Lüftungsgeräte ist spätestens aufgrund entsprechender Initiativen der Bayer. Staatsregierung in aller Munde. Es wird zwischen Regierung und Kommunen Parteiübergreifend kontrovers diskutiert.
Im Stadtrat haben wir schon seit längerer Zeit in mehreren Sitzungen öffentlich hierzu Anfragen gestellt, die allerdings nie befriedigend beantragt wurden. Um nach den Ferien oder zumindest vor der deutlich kühleren Jahreszeit mit Belüftungen ausgestattet zu sein, ist jetzt der späteste Zeitpunkt, zu entscheiden.
Kurz die Argumente:
- Belüftungsanlagen bieten die einzige Chance, zu einem Unterricht ohne Masken und ohne übermäßiges Lüften zurückzukommen. Die aktuellen Regeln, insbesondere regelmäßiges Lüften bis hin zum Dauerlüften werden im Winter nicht mehr umsetzbar sein, ohne dass das normale Krankheitsrisiko deutlich steigt.
- Allein die aktuelle Regelung, dass auch mit einer Belüftung weiterhin die übrigen Maßnahmen umzusetzen sind, halten wir für dauerhaft nicht sinnvoll und mithin auch politisch nicht haltbar. Wir gehen hier von einer Anpassung nach den Ferien aus.
- Die Information, dass Investitionen dieser Größenordnung auszuschreiben sind, halten wir für kaum relevant:
- Grundsätzlich sind auch bei ausschreibungspflichtigen Projekten vereinfachte Dringlichkeitsverfahren möglich. Diese müssen aber unmittelbar mit entstehen der Dringlichkeit auch umgesetzt werden und dürfen nicht durch die Behörde verschuldet sein. Hierfür wird also eine sofortige Entscheidung benötigt.
- Verfahren können durch optimale Verkürzung der Fristen so gestaltet werden, dass sie innerhalb von 3 Monaten abzuschließen und mithin die Anschaffung noch vor der kalten Jahreszeit möglich ist.
Deshalb halte wir eine rasche Entscheidung für unverzichtbar.
Antrag
- Die Stadt Mühldorf besorgt und installiert zum Beginn des Schuljahres 2021/2022 schallarme Lüftungsgeräte in den Grundschulen und betreibt diese dauerhaft.
- Die Erweiterung der Maßnahme auf die Kindergärten, Kindertagesstätten und die Mittelschule soll geprüft werden.
- Soweit möglich sollen Förderprogramme des Landes und des Bundes in Anspruch genommen werden.
Begründung
Die Corona-Pandemie betrifft und belastet unsere Kinder im Besonderen. Der Distanzunterricht bzw. Wechselunterricht im Schuljahr 2019/2020 und 2020/2021 waren und sind ein noch nie dagewesener Einschnitt in das Lern-und Sozialverhalten der Jüngsten in unserer Gesellschaft. Die Langzeitfolgen für die Kinder sind schwer überschaubar, weshalb das Bundeskabinett das „Aktionsprogramm Aufholen“ mit einem Investitionsvolumen von 2 Milliarden Euro auf den Weg bringt.
Außerdem plant die Bundesregierung, jedem Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren ein Impfangebot zu machen.
Unabhängig, wie dieses Impfangebot gesellschaftlich angenommen wird, bedeutet dies, dass zumindest die Kinder im Grundschulalter die gleichen Voraussetzungen wie in den letzten 14 Monaten hatten. Deshalb ist im Schuljahr 2021/2022 mit ähnlichen Maßnahmen (vermehrtem Lüften, Maske tragen) wie in diesem Schuljahr zu rechnen.
Um einen Zustand wie im Herbst dieses Jahrs zu vermeiden, als Kinder aufgrund des vermehrten Lüftens mit Mütze, Jacke und Decken im Unterricht saßen, und um einem Entfall der Maskenpflicht im Unterricht zu ermöglichen bzw. unterstützen, ist der Einbau von mobilen, schallarmen Lüftungsgeräten unumgänglich.
Atmosphärenforscher der Goethe-Universität Frankfurt haben ermittelt, dass Luftreiniger der Filterklasse HEPA (H13) die Aerosolkonzentration in einem Klassenzimmer in einer halben Stunde um 90 Prozent senken können. Weil damit das Risiko einer Aerosolinfektion mit dem SARS-CoV-2 Virus deutlich verringert wird, empfehlen die Wissenschaftler das Aufstellen entsprechender Luftreiniger in Klassenräumen. Die Studie ist bereits die zweite ihrer Art: zuvor waren Münchner Wissenschaftler zu ähnlichen Ergebnissen gekommen – und zur gleichen Empfehlung.
Laut Prof. Christian Kähler von der Universität der Bundeswehr in München sei die Ausstattung der Klassenzimmer mit Luftreinigern deutlich günstiger als jedes Kind an jedem Schultag mit einem frischen Mundschutz auszustatten (außerdem sei die Behandlung von durch das Stoßlüften krank gewordener Kinder vermutlich wesentlich teurer).
Auch nach der Corona-Pandemie können diese Lüftungsgeräte in den Wintermonaten weiter betrieben werden und somit weitere, durch Aerolsole übertragbare Krankheitswellen (Windpocken, Masern) abmildern.
Finanzielle Auswirkungen
Ein mobiler Luftfilter, der die o.g. Qualitätsanforderungen erfüllt, kostet rund 3.000 – 4.000 Euro.
Bei ca. 18 Grundschulklassen in Mühldorf-Altmühldorf und ca. 14 Grundschulklassen Mößling entstehen Investitionskosten von 96.000 EUR – 128.000 EUR, abzüglich Fördermittel des Bundes und des Landes.
Die laufenden Kosten (Strom, Wartungskosten, Austausch der HEPA-Filter) sind je nach Hersteller unterschiedlich und von der Verwaltung mit den Investitionskosten gegenüberzustellen.