Antrag: Änderung der Parkgebührenverordnung

Antrag
ⓒ Matthias Kraft

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Änderung der Parkgebührensatzung zu erarbeiten, nach der anliegende Gewerbebetriebe eine Jahresparkkarte erwerben können. Die Parkkarte soll auch für den Zentralparkplatz gelten.

Begründung

Von Gewerbetreibenden kommt regelmäßig die Klage, dass vor allem Mitarbeiter:innen im Innenstadtbereich kein ausreichender Parkraum zur Verfügung steht (zuletzt im ovb-online vom 11.10.2022 – „Da schwillt uns der Kamm“: Streit um Sümö-Gelände bestimmt Versammlung der Mühldorfer Händler). Dem steht die Beobachtung gegenüber, dass in bestimmten Bereichen vor allem am Zentralparkplatz auch zu Spitzenzeiten Parkflächen frei sind (beispielhaft: verkehrswende-muehldorf.de – Parkplatzzählung am Inn-Stadt-Park).

Als Grund für die Diskrepanz wird häufig die Maximalparkdauer von zwei Stunden genannt, die die Parkplätze vor allem für Mitarbeiter:innen unattraktiv machen. Dieses Dilemma lässt sich über ein Jahresticket für anliegende Gewerbe lösen, wie es beispielsweise München ausgibt (https://stadt.muenchen.de/service/info/hauptabteilung-i-sicherheit-und-ordnung-praevention/1072024/). Auf diese Weise können Gewerbetreibende Angestellten einen unbeschränkten ortsnahen Parkplatz zur Verfügung stellen. 

Rechtlich ist die Stadt in der Bewirtschaftung ihres Parkraums weitgehend frei. Dabei gibt es Regelungen für privilegierten Parkraum für Bewohner, denen ein Sonderrecht in der Nähe des Wohnraums zugestanden wird. Daran muss festgehalten werden. Im Übrigen kann die Stadt im Rahmen der Bewirtschaftung auch Jahreskarten ausgeben, wie das bereits am Bahnhof praktiziert wird. Diese können auch an Voraussetzungen (z.B. anliegendes Gewerbe) geknüpft werden. Die Anzahl der ausgegebenen Karten muss womöglich beschränkt werden. Die Einschränkungen dürfen nicht willkürlich sein.

Konkret muss der Zentralparkplatz hierfür in die Bewirtschaftung mit einbezogen werden. Dabei sind die ersten beiden Stunden kostenfrei zu belassen, womit sich an der aktuellen Regelung de facto nichts ändert. Das eröffnet aber die Möglichkeit der Ausgabe von Jahrestickets auch in diesem Bereich.

Mit dem Jahresticket ließe sich sehr kurzfristig eine latente Problemsituation im Sinne einer schnellen Förderung der Innenstadt spürbar verbessern. Angemessen wäre wohl ein Preis in der Gegend von 360,- € im Jahr.