Antrag: Jugendparlament

Antrag
ⓒ Matthias Kraft

Antrag

In die Geschäftsordnung des Stadtrats wird folgender Absatz eingefügt:

Die Mitglieder des Stadtrates sind sich darüber einig, dass den Kindern und Jugendlichen künftig institutionalisierte Beteiligungsmöglichkeiten, insbesondere in Angelegenheiten, die sie selbst betreffen, eingeräumt werden sollen. Die Zuständigkeiten und Befugnisse des Jugendparlamentes werden noch erarbeitet und dann an dieser Stelle bzw. an den entsprechenden Stellen in §§ 17 ff in die Geschäftsordnung eingefügt.

Der Beauftragte für Jugend und Familien berichtet dem Stadtrat über den Fortgang der Umsetzung.

Begründung

Allgemein

Das Durchschnittsalter und das Mindestalter im Stadtrat repräsentieren einen großen Teil vor allem der Jugend in der Bevölkerung nicht. Das liegt wahrscheinlich auch am hohen Eintrittsalter für die Wahlberechtigung. Deshalb ist eine eigenständige institutionelle Vertretung der Kinder- und Jugendlichen in Form eines Jugendparlaments zeitgemäß und geboten. Ein Jugendparlament ist in vielen anderen Städten und Gemeinden, etwa auch in Waldkraiburg erfolgreich eingeführt worden. Es steigert auch die Attraktivität der Stadt für Familien und Jugendliche.

Die Stadt Mühldorf soll deshalb die Einrichtung eines Jugendparlaments fördern. Zweck ist es, die Interessen der Jugendlichen in der Stadt Mühldorf zu vertreten und den Stadtrat und die Stadtverwaltung bei Angelegenheiten, die Jugendliche betreffen, zu unterstützen oder ganz zu entlasten. Vorhandene Strukturen sollen vernetzt und ausgebaut werden. Das Jugendparlament fördert das Demokratieverständnis und das gesellschaftliche Engagement der Jugend in Mühldorf. (vgl. Satzung des Jugendparlaments von Immenstadt.)

Wesentliche Eckpunkte

  • Aufstellung einer Satzung
  • Regelmäßige Sitzungen und geregelter Sitzungsablauf 
  • Vertretung der Kinder- und Jugend durch gewählte Mitglieder
  • Rederecht gewählter Vertreter*innen des Jugendparlaments im Stadtrat.
  • Anhörungsrecht bei allen kinder- und jugendrelevanten Fragen.
  • Antragsrecht beim Bürgermeister
  • Festlegung dieser Rechte auch in der Geschäftsordnung des Stadtrats.