Die Verwaltung wird beauftragt, im Falle einer Genehmigung der Nassauskiesung in der Angelegenheit „Kiesabbau im Grundwasser mit Herstellung von zwei Gewässern in Altmühldorf durch die Inn Kies GmbH“ alle möglichen Rechtsmittel zu prüfen und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. Dabei soll die Rechtsauffassung der Stadt ggf. mit Hilfe einer spezialisierten Kanzlei erarbeitet und die Rechtsmittelchancen und -risiken dargestellt werden. Sollte ein Fristablauf drohen, kann ein erfolgversprechendes Verfahren auch ohne Rücksprache eingeleitet werden.
Begründung
Wiederholt wurde vom Stadtrat mit großer Mehrheit festgestellt, dass ein Nassabbau im fraglichen Bereich von der Gemeinde grundsätzlich nicht gewünscht ist. Zweifel an der bisher bekannten Rechtsauffassung der Genehmigungsbehörde sind angebracht. In den vorliegenden Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamts und der Regierung von Oberbayern wurde bisher nicht berücksichtigt, dass die Nassauskiesung laut Regionalplan Südostoberbayern (18) 6.3.1 Abs. 2 S. 3 nur im Ausnahmefall erfolgen soll. Ausnahmegründe sind bisher weder vorgebracht noch erörtert worden.
In der Stadtratssitzung vom 29.09.2022 wurde eine Erweiterung des Beschlussvorschlags um die nunmehr beantragte Prüfung von Rechtsmitteln nicht zur Entscheidung angenommen. Damit ist dieser Punkt weiterhin offen. Der Antrag steht auch nicht im Widerspruch zur Entscheidung, dass bei einer Genehmigung Vertragsverhandlungen mit dem Antragsteller aufgenommen werden sollen. Beides kann parallel erfolgen.
Sofern die Stadt ernsthaft eine Nassauskiesung verhindern möchte, sind Rechtsmittel eine effiziente Möglichkeit, dieses Ziel zu erreichen. Sie sollten keinesfalls ausgeschlossen werden. Vielmehr ist die Option eines Rechtsmittels ein wirksames Instrument, der Ablehnung des Nassauskiesungsvorhabens Nachdruck zu verleihen.