Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt eine Satzung zu entwickeln, die das Anbringen von Wahlplakaten im gesamten Stadtgebiet einheitlich regelt. Hierbei soll das Anbringen von Wahlplakaten ausschließlich auf von der Stadt aufgestellten Anschlagtafeln gestattet werden.
Die Satzung ist von der Verwaltung entsprechend der rechtlichen Rahmenbedingungen zu entwickeln und dem Stadtrat zur Beratung und Abstimmung vorzulegen.
Begründung
- Wahlplakate haben die Aufgabe auf eine anstehende Wahl aufmerksam zu machen und über die Inhalte einer Partei zu informieren. Sie sind Teil des demokratischen Willensbildungsprozesses.
- Für diesen Informationsauftrag reicht eine geringe Zahl an Plakaten an ausgewählten, gut einsehbaren Plätzen aus. Der Informationsgehalt wird durch die reine Anzahl identischer Plakate nicht gesteigert.
- Das übermäßige Anbringen von Wahlplakaten beeinträchtigt das Stadtbild, insbesondere in der historischen Innenstadt, und wird von vielen Bürgern als störend empfunden. Ein gesammeltes Anbringen an Anschlagtafeln würde diesen Nachteil auf ein nötiges Minimum reduzieren.
- Weitere Probleme sind der entstehende Müll und die Behinderungen auf Straßen, Rad- und Gehwegen durch beschädigte oder heruntergerissene Wahlplakate und Ständer.
- Auch ist in diesem Kontext auf den enormen Ressourcenverbrauch hinzuweisen, der durch die Plakate, welche nur selten recycelt oder wiederverwendet werden, verursacht wird.
- Eine Verbannung der Plakate aus bestimmten Stadtgebieten würde das Problem nur verschieben und nicht nachhaltig lösen, aus diesem Grund plädieren wir für eine einheitliche Regelung.
- Die anliegende Satzung der Stadt Waldkraiburg, welche ein einheitliches Anbringen der Plakate auf Anschlagtafeln regelt, kann hierfür als Beispiel herangezogen werden.