Hinweis: In der Kategorie Kolumne
bieten wir eine Plattform für einzelne Mitglieder:innen, ihre ganz persönliche Meinung - durchaus auch einmal sehr pointiert - zu äußern und zu veröffentlichen. Dabei handelt es sich aber weder um die offizielle Meinung der Fraktion noch des Ortsverbands.
Status
Der Antrag wurde vom Hauptausschuss am 14.04.2021 mit 10:1 Stimmen angenommen. Dagegen gestimmt hat nur der Bürgermeister
Antrag
Die Stadt wird beauftragt, mit dem Landratsamt eine Lösung zu erarbeiten, damit Fahrradfahrer:innen auf der Innbrücke die Möglichkeit haben, beidseitig in beide Richtungen zu fahren.
Begründung
- Die Innbrücke ist die derzeit einzige Möglichkeit auch mit dem Fahrrad den Inn zu überqueren.
- Ein wesentlicher Weg, um Ziele wie die die Sportstätten, den Volksfestplatz oder den Stadtsaal zu erreichen, führt über die Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße.
- Von der Innenstadt herkommend ist die dafür nötige Überquerung der Brückenstraße am Ende der Brücke gefahrlos nicht möglich und deshalb auch unzulässig.
- Der legale Weg führt über die Ampelanlage auf der Höhe Mainstraße und ist mit mehreren Querungen von befahrenen Straßen verbunden. Der Weg etwa zum TSV ist sechsmal länger als über die Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße. Der Umweg liegt bei knapp einem Kilometer.
- Tatsächlich ist deshalb vielfach zu beobachten, dass Radfahrer:innen die Radwege entgegen der Fahrtrichtung nutzen oder versuchen, die Brückenstraße am Ende der Brücke zu überqueren und sich und andere so in Gefahr bringen.
- Nach unserer Kenntnis ist es möglich, in Ausnahmefällen – und diese liegt freilich vor – den Radverkehr auf baulich angelegten Radwegen in beide Richtungen mit einer Beschilderung mit Zeichen 1022-2 zu ermöglichen.
- Damit verringern sich bei gegenseitige Rücksichtname die Gefahrenpotentiale deutlich.
- Durch diese Maßnahme lässt sich der Radverkehr in beide Richtungen im weiteren Verlauf der Brückenstraße verstärkt auf die Nebenstraßen leiten.
- Der Radverkehr in der Stadt kann damit deutlich an Attraktivität gewinnen.
Kosten
Änderung der Markierung und neue Beschilderung
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