Antrag: Verfahren beim Wunsch nach einem verkehrsberuhigten Bereich

Antrag
ⓒ Matthias Kraft

Antrag

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Vorgehensmodell für den Wunsch von Anwohnern nach einer Verkehrsberuhigung zu erarbeiten, in der folgenden Punkten Rechnung getragen wird:

  • Formalien für den Start eines solchen Verfahrens (Quorum von Anwohnern und/oder Eigentümern, Form).
  • Allgemeine Informationen zu den Möglichkeiten der Verkehrsberuhigung (Flyer / Webseite).
  • Entwicklung und Durchführung einer Befragung der Anwohner und/oder Eigentümer und Regeln für die Auswertung und Vorstellung der Ergebnisse.
  • Entwicklung einer oder mehrerer individueller Lösungsoptionen.
  • Ggf. Bürgerdialog oder Mediation.

Begründung

  • Die bisher praktizierte Regel, dass eine überwiegende Mehrheit der Anwohner sich für einen verkehrsberuhigten Bereich aussprechen müssen, ist nicht mehr zeitgemäß. 
  • Von einer modernen und bürgerfreundlichen Kommune wird eine Zusammenarbeit mit den Bürgern erwartet und keine quasi richterliche Entscheidung ohne vorherige transparente Absprache mit den Betroffenen.
  • Es geht nicht darum, dass exakt formulierte Anträge der Anwohner angenommen oder abgelehnt werden. Vielmehr muss eine sachgerechte und für alle möglichst optimale Win-Win-Lösung gefunden werden.
  • Die Bedürfnisse aller Bürger müssen hierfür respektiert werden. 
  • Die Erhebung der Situation sowie Umfragen müssen geordnet erfolgen. Alle Bürger müssen ein einheitliches Maß an objektiven Informationen erhalten.
  • Die Stadt muss die möglichen Alternativen individuell zusammenstellen und die Bürger an der Auswahl der Alternativen beteiligen.
  • In schwierigen Fällen ist die Hilfe eines Mediators hinzuzuziehen, der auf solche Prozesse spezialisiert ist. Mediatoren sind dafür ausgebildet, die Beteiligten auf einem Weg zu einer optimalen Lösung zu unterstützen.

Kosten

Interne Kosten

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